In ganz besonderem Maße dann, wenn es sich um ein Gebäude handelt, das vor 1978 erbaut wurde bzw. wenn durch die Maßnahme, die durch die Energieeinsparverordnung (Enev) geförderte Einsparwerte erreicht werden.
Es existieren im wesentlichen fünf Formen öffentlicher Zuwendungen bzw. Finanzierungsmöglichkeiten:
- zinsgünstige Darlehen
- direkte, nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den Investitionskosten
- Steuererleichterungen
- Bürgschaften
- lokale Sonderkreditprogramme von Banken, Sparkassen, Länder- und Kommunen
Zu beachten ist, dass Fördermittelanträge immer vor Beginn der Sanierungs- bzw. Renovierungsmaßnahme gestellt werden müssen. Ein Antrag auf Fördermittel im Nachhinein ist nicht möglich. Wenden Sie sich an Ihren qualifizierten Gebäudeenergieberater oder Fachhandwerker.
Aktuelle Informationen zu den einzelnen Programmen gibt es u. a. über die folgenden Internetadressen:
› www.bmwi.de
Bundesministerium für Wirtschaft / Förderdatenbank des Bundes
› www.bmu.de
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
› www.kfw.de
Kreditanstalt für Wiederaufbau
› www.bafa.de
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
› www.bine.info
BINE Informationsdienst
› www.co2online.de
Individuelle Online-Fördermittelberatung